
Übersicht der wichtigsten Begriffe aus dem Trading-Bereich:
Anleihe
(loan, bond, Schuldverschreibung, Obligation, Rentenwert, festverzinsliches Wertpapier); Instrument der langfristigen Kreditfinanzierung. Eine Anleihe lautet über einen Gesamtbetrag und wird in Teilschuldverschreibungen zerlegt und verbrieft. Teilschuldverschreibungen sind Inhaber- oder Orderpapiere (Wertpapiere), wobei heute die Ausgabe von Inhaberpapieren vorherrscht.
Anleihegläbiger (Obligationäre) haben das Racht auf Rückzahlung des ausgewiesenen Anleihebetrages sowie einer festgelegten Verzinsung. Die Laufdauer von Schuldverschreibungen mit Endfälligkeit schwankt - entsprechend den Bedürfnissen der Emittenten und der aktuellen Kapitalmarktlage - zwischen 5 und 30 Jahren. Daneben gibt es Anleihen, die im Emissionszeitpunkt ohne Endfälligkeit ausgestattet werden (keine Tilgungsverpflichtung), sog. ewige Anleihen: mit Recht zum Tausch in eine Anleihe mit fester Laufzeit (Undated FRN), ohne Umtauschrecht in Anleihen mit fester Laufzeit (Perpetual FRN; Floating Rate Notes).
Die Emittentin hat i.d.R. Kündigungsrecht, welches dem Obligationär nur selten eingeräumt wird (Degussa-Klausel). Auch die Form der Tilgung (Gesamttilgung am Ende der Laufzeit, Ratentilgung in den verschiedenen Varianten) wird zum Zeitpunkt der Emission festgelegt. Diese und weitere Merkmale kennzeichnen die Anleihe-Ausstattung. Ihre qualitative Ausgestaltung ist einerseits für die Placierungschance, andererseits für die Höhe der einmaligen und laufenden Kosten sowie die Liquiditätsbelastung des Emittenten entscheidend. Nach der Person des Emittenten werden unterschieden:
1. Anleihen der öffentlichen Hand: Hierbei handelt es sich im einzelnen um Kassenobligationen, verzinsliche Schatzanweisungen und Schuldbuchforderungen des Bundes, der Länder und Gemeinden, von Bahn, Post und öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden.
2. Bankschuldverschreibungen Pfandbriefe und Kommunalobligationen der Realkreditinstitute; Schuldverschreibungen von Spezialkreditinstituten (AKA-Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH, Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung, Deutsche Genossenschaftsbank, Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank, Industriekreditbank AG-Deutsche Industriebank, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Landwirtschaftliche Rentenbank, Deutsche Ausgleichsbank, Bausparkassen). Zur Besicherung sind Grundpfandrechte, Bürgschaften der öffentlichen Hand und Patronatserklärungen üblich. Erfolgt keine Besicherung, so wird die Anleihe i.d.R. zumindest mit Negativklausel versehen. Das Kündigungsrecht kann sich die Anleihegläubigerin nach Fristablauf ex Emissionsdatum einräumen lassen, wobei sie zumeist den Obligationären nach Kündigung das Recht zum Umtausch in niedrigerverzinsliche Teilschuldverschreibungen gewährt (Konversion).
Die Tilgungsmodalitäten haben grundsätzlich zwei unterschiedliche Ausprägungsformen: Gesamttilgung am Laufzeitende oder Ratentilgung entweder in gleichen Raten oder Annuitäten (fallender Zinsanteil, steigender Tilgungsanteil bei gleichbleibender Gesamtrate), wobei einige tilgungsfreie Jahre vorgeschaltet sind. Als unterschiedliche Methoden bieten sich die Auslosung oder der freihändige Rückkauf an. Anleihen ohne Tilgungsverpflichtungen (Perpetuals, ewige Anleihen) sind äußerst selten. Zusätzlich erfolgen in der Anleihe-Ausstattung Angaben über die Mündelsicherheit, Deckungsstockfähigkeit, Börseneinführung, Stückeverfügung und die steuerliche Behandlung hinsichtlich des Zeichnungsbetrages und der Zinserträge.
Durch Variation einzelner oder/und mehrerer Ausstattungsmerkmale (vgl. Übersicht) ergibt sich - oft in Verbindung mit den sog. Zwischen- oder Sonderformen - eine Fülle von neuen Anleihetypen, die teilweise unter dem Terminus Finanzinnovationen subsumiert werden. Sonstige Bankschuldverschreibungen (Schuldverschreibungen von Girozentralen, deren Verkaufserlöse in erster Linie zur Kreditgewährung an die gewerbliche Wirtschaft dienen, "ungedeckte" Schuldverschreibungen von Hypothekenbanken, von Banken begebene Inhaberschuldverschreibungen und börsenfähige Sparschuldverschreibungen).
3. Industrieschuldverschreibungen: Anleihen von emissionsfähigen Industrie-, Handels- und Verkehrsunternehmen (Industrieobligation, Industrieanleihe). Neben der "klassischen" Festzinsanleihe existieren Schuldverschreibungen, die Zwischenformen der Eigen- und Fremdfinanzierung darstellen: Wandelanleihe, Bezugsrechtsobligation als Form der Optionsanleihe, Gewinnobligation und Genußschein. Basierend auf der klassischen Festzinsanleihe (straight bond) und einigen Zwischenformen wurden in jüngster Zeit durch Variation und Kombination unterschiedlicher Merkmale der Anleihe-Ausstattung eine Vielzahl neuer Anleiheformen entwickelt. Diese Produktinnovationen werden oft unter dem Terminus Finanzinnovation subsumiert.
Anleihegläbiger (Obligationäre) haben das Racht auf Rückzahlung des ausgewiesenen Anleihebetrages sowie einer festgelegten Verzinsung. Die Laufdauer von Schuldverschreibungen mit Endfälligkeit schwankt - entsprechend den Bedürfnissen der Emittenten und der aktuellen Kapitalmarktlage - zwischen 5 und 30 Jahren. Daneben gibt es Anleihen, die im Emissionszeitpunkt ohne Endfälligkeit ausgestattet werden (keine Tilgungsverpflichtung), sog. ewige Anleihen: mit Recht zum Tausch in eine Anleihe mit fester Laufzeit (Undated FRN), ohne Umtauschrecht in Anleihen mit fester Laufzeit (Perpetual FRN; Floating Rate Notes).
Die Emittentin hat i.d.R. Kündigungsrecht, welches dem Obligationär nur selten eingeräumt wird (Degussa-Klausel). Auch die Form der Tilgung (Gesamttilgung am Ende der Laufzeit, Ratentilgung in den verschiedenen Varianten) wird zum Zeitpunkt der Emission festgelegt. Diese und weitere Merkmale kennzeichnen die Anleihe-Ausstattung. Ihre qualitative Ausgestaltung ist einerseits für die Placierungschance, andererseits für die Höhe der einmaligen und laufenden Kosten sowie die Liquiditätsbelastung des Emittenten entscheidend. Nach der Person des Emittenten werden unterschieden:
1. Anleihen der öffentlichen Hand: Hierbei handelt es sich im einzelnen um Kassenobligationen, verzinsliche Schatzanweisungen und Schuldbuchforderungen des Bundes, der Länder und Gemeinden, von Bahn, Post und öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden.
2. Bankschuldverschreibungen Pfandbriefe und Kommunalobligationen der Realkreditinstitute; Schuldverschreibungen von Spezialkreditinstituten (AKA-Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH, Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung, Deutsche Genossenschaftsbank, Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank, Industriekreditbank AG-Deutsche Industriebank, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Landwirtschaftliche Rentenbank, Deutsche Ausgleichsbank, Bausparkassen). Zur Besicherung sind Grundpfandrechte, Bürgschaften der öffentlichen Hand und Patronatserklärungen üblich. Erfolgt keine Besicherung, so wird die Anleihe i.d.R. zumindest mit Negativklausel versehen. Das Kündigungsrecht kann sich die Anleihegläubigerin nach Fristablauf ex Emissionsdatum einräumen lassen, wobei sie zumeist den Obligationären nach Kündigung das Recht zum Umtausch in niedrigerverzinsliche Teilschuldverschreibungen gewährt (Konversion).
Die Tilgungsmodalitäten haben grundsätzlich zwei unterschiedliche Ausprägungsformen: Gesamttilgung am Laufzeitende oder Ratentilgung entweder in gleichen Raten oder Annuitäten (fallender Zinsanteil, steigender Tilgungsanteil bei gleichbleibender Gesamtrate), wobei einige tilgungsfreie Jahre vorgeschaltet sind. Als unterschiedliche Methoden bieten sich die Auslosung oder der freihändige Rückkauf an. Anleihen ohne Tilgungsverpflichtungen (Perpetuals, ewige Anleihen) sind äußerst selten. Zusätzlich erfolgen in der Anleihe-Ausstattung Angaben über die Mündelsicherheit, Deckungsstockfähigkeit, Börseneinführung, Stückeverfügung und die steuerliche Behandlung hinsichtlich des Zeichnungsbetrages und der Zinserträge.
Durch Variation einzelner oder/und mehrerer Ausstattungsmerkmale (vgl. Übersicht) ergibt sich - oft in Verbindung mit den sog. Zwischen- oder Sonderformen - eine Fülle von neuen Anleihetypen, die teilweise unter dem Terminus Finanzinnovationen subsumiert werden. Sonstige Bankschuldverschreibungen (Schuldverschreibungen von Girozentralen, deren Verkaufserlöse in erster Linie zur Kreditgewährung an die gewerbliche Wirtschaft dienen, "ungedeckte" Schuldverschreibungen von Hypothekenbanken, von Banken begebene Inhaberschuldverschreibungen und börsenfähige Sparschuldverschreibungen).
3. Industrieschuldverschreibungen: Anleihen von emissionsfähigen Industrie-, Handels- und Verkehrsunternehmen (Industrieobligation, Industrieanleihe). Neben der "klassischen" Festzinsanleihe existieren Schuldverschreibungen, die Zwischenformen der Eigen- und Fremdfinanzierung darstellen: Wandelanleihe, Bezugsrechtsobligation als Form der Optionsanleihe, Gewinnobligation und Genußschein. Basierend auf der klassischen Festzinsanleihe (straight bond) und einigen Zwischenformen wurden in jüngster Zeit durch Variation und Kombination unterschiedlicher Merkmale der Anleihe-Ausstattung eine Vielzahl neuer Anleiheformen entwickelt. Diese Produktinnovationen werden oft unter dem Terminus Finanzinnovation subsumiert.