Übersicht der wichtigsten Begriffe aus dem Trading-Bereich:

Index Handel - Börsenlexikon

Cap

1. (Zinsdeckel) Höchstzinssatz bei Cap-Floatern (vgl. Floating Rate Notes)-sog. "verbundene Caps".

2. Unter diesem Begriff werden aber auch die Zinsausgleichsvereinbarungen - sog. "separate Caps" - zusammengefaßt, die als eigenständiges Recht gehandelt werden.
Der Käufer eines Cap ist bereit, eine Prämie (Cap-Fee, Cap-Prämie) dafür zu zahlen, daß ihm der Verkäufer die Differenz zwischen einem vereinbarten Zinssatz (Cap-Satz) und dem Marktzinsniveau vergütet, sobald das Geldmarktzinsniveau den vereinbarten Zinssatz überschreitet. Der Käufer des Rechts kann sich damit gegenüber Zinssteigerungen absichern. Seine variabel verzinslichen Verpflichtungen erhalten bei Erreichen des Cap-Satzes Festzinssatzcharakter. Der Verkäufer des Cap erhält für die Zinsausgleichsvereinbarung eine Prämie (Cap-Prämie).

Sobald das Marktzinsniveau den Cap-Satz überschreitet, kommt auf ihn eine Zahlungsverpflichtung zu. Caps werden i.d.R. aus Cap-Floatern abgeleitet. Der Emittent oder Konsortialführer erhält für das eigenständige, von der Anleihe abgetrennte Recht eine höhere Prämie als der Konditionenunterschied zwischen dem normalen Floater und dem Cap-Floater ausmacht. Durch den Verkauf des Cap kann er die Einstandskosten für den dann wieder voll variabel gewordenen Floater reduzieren. Für Caps hat sich ein eigenständiger Markt entwickelt. Die Cap-Prämie wird periodisch oder einmalig in abgezinster Form (flat) bezahlt.