Übersicht der wichtigsten Begriffe aus dem Trading-Bereich:

Index Handel - Börsenlexikon

Joint Venture

Gemeinschaftsunternehmen, an welchem mindestens zwei voneinander unabhängige Unternehmen, mit Sitz jeweils in einem anderen Land, beteiligt sind. Die Beteiligungsquote sollte möglichst jeweils 50% betragen. Die Beteiligung an Joint Ventures durch mehrere Gesellschafter wird zunehmend beobachtet. Sitz des Gemeinschaftsunternehmens befindet sich im Land eines der Gesellschafter. Joint Ventures arbeiten als private Entwicklungsbanken (Bereiche: Export-, Entwicklungs-, Investitionsgüterfinanzierung), Consortium Banks für Dienstleistungen (Bereiche: Leasing, Factoring, Franchising, Investment Banking), Consortium Banks zur Abwicklung grenzüberschreitender Dienstleistungen (Bereiche: Effektenverkehr, z.B. EURODEAL, EUROCLEAR, CEDEL; Zahlungsverkehr, z.B. SWIFT; Kreditkontrolle, z.B. Institute of International Finance).