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Index Handel - Börsenlexikon

LIBOR

(London Interbank Offered Rate); Zinssatz, zu welchem Banken bereit sind, anderen Banken Geld zu verleihen. Bei den Beteiligten handelt es sich grundsätzlich um Londoner Banken mit erstklassigem Standing (prime banks). Der Zinssatz bildet sich grundsätzlich frei am Markt, d.h. ohne Zentralbankeinfluß. LIBOR ist i.d.R. der Basiszinssatz für alle internationalen Kreditgeschäfte (z.B. Eurodollarkredite am Londoner Markt), wobei auf den LIBOR jeweils ein Aufschlag (spread) in Abhängigkeit von der Bonität des Kreditnehmers erfolgt.

LIBOR-Sätze existieren für alle wesentlichen Währungen und für typische Laufzeiten (1, 3, 6, 12 Monate). Der Kreditvereinbarung entsprechend erfolgt die Zinsanpassung periodisch, d.h. alle drei, sechs Monate etc. mit Neufestsetzung des Zinssatzes auf Basis des jeweils aktuellen LIBOR (also LIBOR plus spread). Die Fixierung des LIBOR selbst ist im Kreditvertrag festgelegt. Sie erfolgt durch die Bildung des arithmetischen Mittels der jeweiligen LIBOR-Sätze bestimmter Banken.