
Übersicht der wichtigsten Begriffe aus dem Trading-Bereich:
Mündelsichere Papiere
in § 1807 BGB festgelegte und als besonders risikolos und wertbeständig erachtete Werte: sichere Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden; verbriefte Forderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland oder gegen ein Bundesland sowie Schuldbuchforderungen; verbriefte Forderungen, deren Verzinsung von der Bundesrepublik oder von einem Land gewährleistet ist; Wertpapiere (insbesondere Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen, sofern sie zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind; ferner verbriefte Forderungen gegen eine kommunale Körperschaft oder die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft, wenn sie zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind); Anlagen bei einer inländischen öffentlichen Sparkasse, die zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind.
Nach der Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen sind zur Anlegung von Mündelgeld alle Schuldverschreibungen geeignet, die von einer Hypothekenbank im Sinne des Hypothekenbankgesetzes, von einer öffentlich-rechtlichen Kreditanstalt im Sinne des Pfandbriefgesetzes und von einer Schiffpfandbriefbank im Sinne des Schiffsbankgesetzes ausgegeben worden sind. Ferner sind mündelsicher gewisse Schuldverschreibungen der Deutschen Genossenschaftskasse, der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Deutschen Ausgleichsbank.
Nach der Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen sind zur Anlegung von Mündelgeld alle Schuldverschreibungen geeignet, die von einer Hypothekenbank im Sinne des Hypothekenbankgesetzes, von einer öffentlich-rechtlichen Kreditanstalt im Sinne des Pfandbriefgesetzes und von einer Schiffpfandbriefbank im Sinne des Schiffsbankgesetzes ausgegeben worden sind. Ferner sind mündelsicher gewisse Schuldverschreibungen der Deutschen Genossenschaftskasse, der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Deutschen Ausgleichsbank.