Übersicht der wichtigsten Begriffe aus dem Trading-Bereich:

Index Handel - Börsenlexikon

Prospekt

(Börsenprospekt, Emissionsprospekt, Zeichnungseinladung, Zeichnungsprospekt); 1. Bei Emissionen: Kurze Veröffentlichung, die zur Zeichnung des neu ausgegebenen Wertpapiers auffordert und die wichtigsten Angaben über Gesellschaft und die Emissionsbedingungen enthält. 2. Bei Börseneinführung: Der vor Einführung zu veröffentlichende ausführliche Bericht, von dessen Vorlage nur Bund, Länder und Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft befreit sind (§ 41 Börsengesetz). Der Prospekt muß alle für die Beurteilung des Wertpapiers wesentlichen Angaben enthalten, insbesondere Verwendungszweck und Nennbetrag der Emission, Kündigungs- und Beleihungsbedingungen, Kennzeichnung der Wertpapierurkunde, Sicherstellung, Vorzugsrechte, Zweck und Umfang der Gesellschaft, Rechte Dritter an der Gesellschaft, Kapitalhöhe und -zusammensetzung, Gewinnverteilungsvorschriften und Gewinnentwicklung der letzten fünf Jahre, letzte Bilanz und Erfolgsrechnung, Höhe der Hypothekarschulden und Anleihen usw. Der Prospekt muß in einer Zeitung ("Pflichtblatt") bzw. im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.