Übersicht der wichtigsten Begriffe aus dem Trading-Bereich:

Index Handel - Börsenlexikon

Spekulationsgewinn

Bezeichnung nach Einkommensteuerrecht für kurzfristige private Veräußerungsgewinne. Sie können, wenn sie 1000 EUR überschreiten, als sonstige Einkünfte gem.§ 22 Nr. 2, § 23 EStG einkommensteuerpflichtig sein, wenn bestimmte Zeitgrenzen zwischen Erwerb und Veräußerung einer Sache nicht eingehalten werden.