
Übersicht der wichtigsten Begriffe aus dem Trading-Bereich:
- Sachwertanleihe
- Same-Day-Settlement (SDS)
- Sammelverwahrung
- Satzung der Aktiengesellschaft
- Schatzanweisungen
- Schiffspfandbriefe
- Schlank untergebracht
- Schlußkurs
- Schufa
- Schuldschein-Darlehen
- Schwarzer Freitag / Montag
- Schwebendes Engagement
- Schütt`aus-hol‘-zurück-Verfahren
- Second Marché
- Second Round Financing
- Secondary purchase
- Securitization
- Seed Capital
- Selbstemission
- Settlement
- Settlement Day
- Short
- Short Call
- Short Position
- Short Put
- Short Straddle
- Short-Position
- Sigma
- Small Caps
- Small-Cap-Effekt
- Smart Money Fonds
- Sollzinsen
- Sologeschäft
- Sonderdepot
- Sonderverwahrung
- Spannkurs
- Sparbrief
- Spekulation
- Spekulationsfrist
- Spekulationsgewinn
- Spekulationsgewinne
- Spekulationssteuer
- Sperrminorität
- Spesen
- Spezialwerte
- Spin Off
- Spin-Off
- Spitze
- Spitzenausgleich
- Spitzenrefinanzierungsfazilität
- Split
- Split-Aktie
- Splitting
- Spread
- Spread-Trading
- Sprinterzertifikate
- Staffelanleihe
- Stammaktie
- Standard-&-Poors-Index
- Standardpapiere
- Standardtender
- Start up
- Step Down Issue
- Step Up Issue
- Stepped Call
- Steuerfreie Wertpapiere
- Steueroasen
- Stillhalter
- Stimmrecht
- Stimmrecht des Aktionärs
- Stockdividende
- Stop-buy-Auftrag
- Stop-loss-Auftrag
- Straddle
- Strangle
- Strap
- Strike price
- Strip
- Stripped Bond
- Stückelung
- Stücknotierung
- Stückzinsen
- Ständige Faziliät
- Substanzwert
- Swap
- Swapsatz
- SWIFT
- Synthetic Forward
- Synthetische Position
- Synthetischer Basiswert
- Systematisches Risiko
Spitze
entsteht 1. bei einer Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit einer mit Kapitalerhöhung, bei der das Erhöhungskapital nicht vollständig auf die ausstehenden Aktien verteilt werden kann. Hinsichtlich der Plazierung dieses Kapitals muß die Hauptversammlung entscheiden. 2. bei einem einzelnen Aktionär, der bei einer Kapitalerhöhung nicht über genügend oder zu viele Bezugsrechte verfügt. Zum Spitzenausgleich verfügt er über die Möglichkeit eines Zukaufs oder des Verkaufs entsprechender Bezugsrechte. 3. oft am Einheitsmarkt bei der Ermittlung des Preises auf der Basis des Meistausführungsprinzips in Form von Überhängen. Häufig schafft der Kursmakler für diese Überhänge bei nicht zu großen Volumina den Spitzenausgleich.