Übersicht der wichtigsten Begriffe aus dem Trading-Bereich:

Index Handel - Börsenlexikon

Splitting

1. Teilung von Investmentfondsanteilen in mehrere Anteile, deren Gesamtwert mit dem Wert des ursprünglichen Fondsanteils identisch bleibt. Dieses Verfahren wird von deutschen Investmentgesellschaften dann praktiziert, wenn der Preis der einzelnen Anteile für den Kleinanleger zu hoch angestiegen ist.

2. Spaltung von Aktien, deren Börsenkurs zu stark gestiegen ist, in zwei oder mehrere Teile. Wird z.B. der Nennwert der Aktie bei einem Split von 1:1 halbiert, erhält der Aktionär, der z.B. 50 Aktien besitzt, weitere 50 Aktien ohne Gegenleistung. Als Konsequenz des Aktiensplitting wird die Aktie leichter, d.h. der Börsenkurs sinkt, und die Aktie ist leichter handelbar (vgl. Gratisaktie, leichte Aktie).

3. Teilung von im Umlauf befindlichen Optionsscheinen, die anschließend auf gesplitteter Basis gehandelt werden. Beispiel: Splitting von Basket Warrants der BZ Bank Zürich AG. Danach ergaben nach dem erfolgten Splitting am 03. 07. 1989 zehn Scheine die gleichen Rechte wie vorher ein Schein. Die zehn Scheine berechtigten bis zum 30. 6. 1990 den Bezug einer Namensaktie Nestlé, Sandoz und Zürich Versicherung sowie von zehn Aktien des Schweizerischen Bankvereins zum Preis von 19.414 SFR.

4. Bei der Einkommensteuer können verheiratete Einkommensteuerpflichtige getrennt oder gemeinsam veranlagt werden. Dabei bedeutet Splitting, daß das gemeinsame Einkommen bei gemeinsamer Veranlagung zunächst halbiert und für den Hälftebetrag die Steuer aus der Einkommensteuertabelle ermittelt wird. Der so festgestellte Steuerbetrag wird sodann verdoppelt (= gemeinsame Steuerschuld). Durch die Anwendung des Splitting haben Einkommensteuerpflichtige den Vorteil, daß der anzuwendende Progressionssatz erheblich geringer ist, als im Falle der Einzelveranlagung. Das Splitting beeinflußt somit u.a. auch die Höhe des für die Selbstfinanzierung verfügbaren Gewinns nach Steuern von Einzelunternehmen und Personengesellschafte(r)n.