
Übersicht der wichtigsten Begriffe aus dem Trading-Bereich:
- Sachwertanleihe
- Same-Day-Settlement (SDS)
- Sammelverwahrung
- Satzung der Aktiengesellschaft
- Schatzanweisungen
- Schiffspfandbriefe
- Schlank untergebracht
- Schlußkurs
- Schufa
- Schuldschein-Darlehen
- Schwarzer Freitag / Montag
- Schwebendes Engagement
- Schütt`aus-hol‘-zurück-Verfahren
- Second Marché
- Second Round Financing
- Secondary purchase
- Securitization
- Seed Capital
- Selbstemission
- Settlement
- Settlement Day
- Short
- Short Call
- Short Position
- Short Put
- Short Straddle
- Short-Position
- Sigma
- Small Caps
- Small-Cap-Effekt
- Smart Money Fonds
- Sollzinsen
- Sologeschäft
- Sonderdepot
- Sonderverwahrung
- Spannkurs
- Sparbrief
- Spekulation
- Spekulationsfrist
- Spekulationsgewinn
- Spekulationsgewinne
- Spekulationssteuer
- Sperrminorität
- Spesen
- Spezialwerte
- Spin Off
- Spin-Off
- Spitze
- Spitzenausgleich
- Spitzenrefinanzierungsfazilität
- Split
- Split-Aktie
- Splitting
- Spread
- Spread-Trading
- Sprinterzertifikate
- Staffelanleihe
- Stammaktie
- Standard-&-Poors-Index
- Standardpapiere
- Standardtender
- Start up
- Step Down Issue
- Step Up Issue
- Stepped Call
- Steuerfreie Wertpapiere
- Steueroasen
- Stillhalter
- Stimmrecht
- Stimmrecht des Aktionärs
- Stockdividende
- Stop-buy-Auftrag
- Stop-loss-Auftrag
- Straddle
- Strangle
- Strap
- Strike price
- Strip
- Stripped Bond
- Stückelung
- Stücknotierung
- Stückzinsen
- Ständige Faziliät
- Substanzwert
- Swap
- Swapsatz
- SWIFT
- Synthetic Forward
- Synthetische Position
- Synthetischer Basiswert
- Systematisches Risiko
Stückzinsen
bezeichnen den Ertragsanteil bei einem verzinslichen Wertpapier, der anteilig auf den Zeitraum zwischen zwei Zinsterminen fällt. Stückzinsen werden bei der Veräußerung eines Wertpapiers zeitanteilig dem Veräußerer und Erwerber seit dem 1. 7. 1986 wie folgt angerechnet: Grundsätzlich werden die Stückzinsen dem Verkäufer bis einen Tag vor der Valutierung zugerechnet, während sie dem Käufer ab Valutierungstag zustehen. Der Monat wird bei festverzinslichen sowie variabel verzinslichen Wertpapieren (Floating Rate Note) und deutschem Referenzzinssatz mit einheitlich 30 Tagen angesetzt. Bei variabel verzinslichen Wertpapieren mit ausländischem Referenzzinssatz (z.B. LIBOR, LUXIBOR) erfolgt die Stückzinsenberechnung unter Berücksichtigung der tagesgenauen Differenz zwischen letztem Zinstermin und Verkaufstag. In der Berechnungsformel wird dann das Jahr mit 360 Tagen angesetzt.