Übersicht der wichtigsten Begriffe aus dem Trading-Bereich:

Index Handel - Börsenlexikon

Stückzinsen

bezeichnen den Ertragsanteil bei einem verzinslichen Wertpapier, der anteilig auf den Zeitraum zwischen zwei Zinsterminen fällt. Stückzinsen werden bei der Veräußerung eines Wertpapiers zeitanteilig dem Veräußerer und Erwerber seit dem 1. 7. 1986 wie folgt angerechnet: Grundsätzlich werden die Stückzinsen dem Verkäufer bis einen Tag vor der Valutierung zugerechnet, während sie dem Käufer ab Valutierungstag zustehen. Der Monat wird bei festverzinslichen sowie variabel verzinslichen Wertpapieren (Floating Rate Note) und deutschem Referenzzinssatz mit einheitlich 30 Tagen angesetzt. Bei variabel verzinslichen Wertpapieren mit ausländischem Referenzzinssatz (z.B. LIBOR, LUXIBOR) erfolgt die Stückzinsenberechnung unter Berücksichtigung der tagesgenauen Differenz zwischen letztem Zinstermin und Verkaufstag. In der Berechnungsformel wird dann das Jahr mit 360 Tagen angesetzt.