Übersicht der wichtigsten Begriffe aus dem Trading-Bereich:

Index Handel - Börsenlexikon

Stammaktie

(ordinary share); verbrieft dem Inhaber sämtliche Rechte gem. AktG; Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung, Recht auf Auskunftserteilung, Stimmrecht (§ 133 AktG), außer bei stimmrechtslosen Vorzugsaktien; Recht auf Anfechtung der Hauptversammlungsbeschlüsse, Recht auf Dividendenanteil (§ 58 (4) AktG), Bezugsrecht auf Junge Aktien (§ 186 AktG) und Wandelanleihen sowie Recht auf Anteil am Liquidationserlös (§ 271 AktG). Stammaktien können als Namensaktie oder Inhaberaktien ausgegeben werden und sind in Deutschland der wichtigste Aktientyp zur Beschaffung von Eigenkapital der Aktiengesellschaften.