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Index Handel - Börsenlexikon

Stockdividende

(stock dividend, Wertpapierdividende); Übertragung von Reingewinn auf das Grundkapitalkonto, wobei den Altaktionären ohne Gegenleistung zusätzliche Aktien (Stamm- oder Vorzugsaktien) zugeteilt werden. Es handelt sich hierbei um keine echte Dividende, da keinerlei Ausschüttung vorliegt. Je nach der Periode, der die Gewinne entstammen, unterscheidet man: 1. Erhöhung des Grundkapitals aus den in den Rücklagen gesammelten Gewinnen mehrerer Jahre. Dies entspricht in Deutschland der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (vgl. Gratisaktien). 2. Erhöhung des Grundkapitals aus den Gewinnen des abgelaufenen Geschäftsjahrs.